Ab sofort steht die "Beispielliste erlaubter Medikamente 2026" zum Download zur Verfügung. Die aufgelisteten, beispielhaften Präparate wurden an die Verbotsliste 2026 angepasst.
Die "Beispielliste erlaubter Medikamente" unterstützt Sportler:innen, Apotheker:innen sowie Ärzt:innen dabei, bei leichten Krankheitsverläufen, Befindensstörungen, geringfügigen Verletzungen, etc. rasch eine erlaubte Medikation zu finden. Die angeführten Medikamente können von den Sportler:innen angewendet werden, ohne dafür einen Antrag auf Erteilung einer Medizinischen Ausnahmegenehmigung (Therapeutic Use Exemption) stellen zu müssen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Auswahl der Medikamente für die „Beispielliste erlaubter Medikamente“ nichts über die Wertigkeit gleichartiger, anderer Präparate (Arzneispezialitäten inklusive Generika) aussagt.
Im Ausland gekaufte Medikamente können auch bei gleichem Namen andere Wirkstoffe enthalten bzw. kann ein ausländisches Präparat trotz gleicher Wirkstoffe wie in Österreich einen anderen Namen haben. Bedenken Sie bitte auch, dass „rein pflanzliche Mittel“ wie Teemischungen, oder sonstige „Naturmittel“ Substanzen enthalten können, die auf der Verbotsliste stehen (bspw. Ephedrin, Higenamin). Erkundigen Sie sich daher beim Kauf in der Apotheke, ob Sie ein solches Produkt ohne Bedenken verwenden können.
ACHTUNG: Diese Medikamente sind ab 2026 verboten Mit 1.1.2026 wurden unter anderem die Substanzen „Seladelpar“ und „Vamorolon“ neu bzw. explizit als Beispiele in die Verbotsliste aufgenommen. Besondere Vorsicht ist daher bei Medikamenten geboten, die diese Substanzen enthalten. „Seladelpar“ ist im Medikament „Lyvdelzi 10 mg Hartkapseln“ und „Vamorolon“ im Medikament „Agamree“ enthalten.
Ein wesentlicher Aspekt von Fairness ist die Integrität des Sports. Doping und Substanzmissbrauch haben in unserer Sportart, sowie im ÖHV, keinen Platz. Wir ermutigen alle fair und respektvoll miteinander umzugehen.
Wer dopt, betrügt und das in mehrfacher Hinsicht: die Sportkolleg* innen, die Trainer* innen, die Betreuer* innen, den Verein, den Verband, die Zuseher* innen, die Sponsor* innen, die Fördergeber* innen und vor allem auch sich selbst.
Hilfreiche Informationen können direkt über das Download-Center der NADA heruntergeladen werden. Die Dopipedia der NADA gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Die Medikamentenabfrage bzw. die "MedApp" liefert in Sekundenschnelle das Ergebnis, ob ein Medikament oder eine Substanz verboten oder erlaubt ist. Mit der kostenlosen "MedApp" der NADA Austria können sämtliche Medikamente des Austria Codex auch per Barcode-Scanner auf ihren Status nach der aktuellen, weltweit gültigen Verbotsliste der Welt-Anti-Doping-Agentur abgefragt werden.
Medikamente oder Substanzen, die nicht in der Datenbank enthalten sind, wurden entweder im Ausland gekauft oder sind nicht im Austria Codex gelistet (z.B. Nahrungsergänzungsmittel, homöopathische Präparate). Die "MedApp" der NADA Austria schützt Sportlerinnen und Sportler davor, ungewollt gedopt zu sein und steht für Android und iOS zur Verfügung.
Ganz klar sei darauf hingewiesen: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht". Daher bitten wir alle Sportler:innen, Betreuer:innen und Coaches sich umfassend zu informieren.
Sollte es zur notwendigen medizinischen Behandlung keine erlaubte Alternative geben, so kann es sein, dass eine medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) erforderlich ist. Der TUE-Checker hilft bei der Entscheidung, ob eine medizinische Ausnahmegenehmigung notwendig: www.nada.at/tue-checker
Nahrungsergänzungsmittel (NEM) sorgen leider immer wieder für unabsichtliche Verstöße gegen die Anti-Doping Bestimmungen. Mit dem NEM-Checker können Nahrungsergänzungsmittel (NEM) nach deren Dopingrisiko eingestuft werden: www.nada.at/nem-checker
Die Kölner Liste® ist ein internationales Qualitätsmanagementprogramm, das über unabhängige Produktkontrollen das Risiko minimiert, verbotene oder dopingrelevante Substanzen über Nahrungsergänzungsmittel aufzunehmen. Die Kölner Liste® gibt eine Orientierung und höhere Sicherheit.
Grundsätzlich sollten sich aber alle Athlet* innen immer drei Fragen vor der Einnahme eines Nahrungsergänzungsmittels stellen:
Falls man sich bei mindestens einer der Fragen unsicher ist, sollte man sich mit Spezialisten bei der NADA in Verbindung setzen.
Im Sport kann es zu heiklen Situationen kommen – so können Sportler:innen oder ihr Umfeld beispielsweise bewusst oder unbewusst von Doping betroffen sein. Um eine Orientierung und Hilfestellung zu bieten, gibt es das Service „Wie melde ich Doping?“: www.nada.at/doping-melden
Die NADA Austria bietet auch eine vertrauliche und sichere Möglichkeit, Verstöße gegen Anti-Doping-Bestimmungen anonym zu melden. Mit der Plattform „Hinweis geben“ können Personen (anonym) relevante Informationen weitergeben und so zur Aufklärung von Dopingfällen beitragen.
Zusätzlich bietet die NADA Austria die Funktion „Compliance Hinweis geben“ an, mit der potenzielle Verstöße gegen interne Verhaltenskodizes, Richtlinien oder gesetzliche Bestimmungen gemeldet werden können. Auch diese Hinweise werden von einer externen, unabhängigen Rechtsanwaltskanzlei bearbeitet.
Der ÖHV hat für das Thema Doping und Substanzmissbrauch eine eigene Anti-Dopingbeauftragte bestellt, die die erste Ansprechpartnerin der NADA Austria ist, die verbandsinterne Kommunikation von Neuerungen in der Anti-Doping Arbeit übernimmt, als Anlaufstelle für Fragen der Sportler:innen sowie Betreuungspersonen dient sowie die Koordination von Präventionsmaßnahmen mit der NADA Austria vornimmt.
Unterschriebene Verpflichtungserklärungen sind in der ÖHV-Datenbank verpflichtend bei der jeweiligen Person hochzuladen.
Die englische Fassung der Formulare sind im Downloadcenter der NADA zu finden.
Alle Betreuer*innen und Kaderathlet*innen des ÖHV (bis inkl. der U16-Mannschaften) und alle Betreuer*innen und Spieler*innen der Bundesligavereine (höchste Spielklasse), die auf der Spielerliste / dem Spielbericht einer Bundesliga-Mannschaft angeführt sind, müssen ein gültiges Kurszertifikat besitzen.
Dazu sind einmal alle Module der Lizenz-Kurse zu absolvieren und in Folge kann die Lizenz durch eine jährliche Rezertifizierung (innerhalb von max. 14 Monaten) sehr schnell erneuert werden.Die Online-Plattform aktiv.nada.at bietet eLearning-Kurse, Videos, Artikel, Spiele und Lernunterlagen. Für den Leistungssport (also für alle Sportler* innen) sind die Kurse „Lizenz für Sportler:innen“ / „Licence for Athletes“ relevant und für alle Betreuungspersonen und Trainier* innen ist die „Lizenz für Trainer:innen“ von Bedeutung.
Für den internationalen Spielverkehr wird auf die Bestimmungen der FIH verwiesen. Die aktuellen Bestimmungen sind auf der FIH-Webseite unter diesem Link zu finden. In Bezug auf Anti-Doping Vorgaben und Bestimmungen verweist EuroHockey ebenfalls auf die Vorgaben der FIH.
Der genaue Ablauf für einen TUE (Therapeutic Use Exemption) Prozess ist dort ebenfalls genau beschrieben.